AGB

(Stand September 2021)

Verkaufsbedingungen (Stand September 2021)

 

Mit der Bestellung erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen an. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung, einschl. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro ohne Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer. Aufträge nehmen wir zu den zur Zeit der Bestellung gültigen Preisen an. Die eingeräumten Preise gelten nur bei Erteilung des Komplettauftrages. Bei Aufträgen im Wert von unter 25,- Euro netto fällt ein Mindermengenzuschlag von 5,- Euro netto an. Kauf auf Lieferschein/Rechnung ist erst ab einem Warenwert von 100,- Euro netto möglich. Wir sind auch nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrages berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn bei uns nachträglich eingegangene Auskunft berechtigte Zweifel entstehen lassen, dass der Käufer seine Verpflichtungen erfüllen kann oder wird.

Lieferung

Die Gefahr für die Sendungen geht bei Verlassen der Beladestelle auf den Besteller über. Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung zu ebener Erde. Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum. Vorab- und Teillieferungen sind uns gestattet, soweit für den Kunden zumutbar. Wir sind berechtigt diese sofort in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die angelieferte Ware abzuladen. Wir haften dabei nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen unsererseits. Nach vollständigem Auftragseingang in unserem Lager, fallen ab dem 2. Monat der Vollständigkeit, Lagerkosten in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat an. Dies gilt auch, wenn bereits eine Teillieferung erfolgt ist. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Beschädigungen, Feuer, Wassereinbruch etc. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät. Schäden und Fehlmengen sind sofort festzustellen und auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferfristen

Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf unsere Ware unser Lager verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Liefertermine und -fristen sind einer individuellen schriftlichen Abrede vorbehalten.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 10 Tagen fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir nach Gesetz berechtigt, ab dem 30. Tag nach Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so werden unsere Forderungen sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf des in der Rechnung genannten Zahlungszieles für die Nettozahlung Verzug eintritt

mit der Rechtsfolge, dass ab diesem Zeitpunkt der gesetzliche Verzugszins oder ein höherer nachweisbarer Verzugsschaden zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen ist.

Mängelrügen/Gewährleistung

Handelsübliche, geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität und der Farbe können nicht beanstandet werden. Absolute Farbgleichheit ist wegen der Verwendung verschiedener Rohstoffe mit verschiedenen Brenntemperaturen bei den einzelnen Artikeln nicht möglich. Leichte Farbunterschiede müssen daher in Kauf genommen werden und berechtigen nicht zur Mängelrüge(Fliesen). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung wird nur bei fachgerechter Montage durch einen Sanitärinstallations-Fachbetrieb gewährt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie Schäden durch nicht fachgerechte Montage, unsachgemäße Behandlung und Pflege.

Herstellergarantien/Garantiebedingungen

Etwaige Herstellergarantien oder Garantiebedingungen (z. B. Kontaktdaten des Garantiegebers, Beschreibung des Garantiefalls, Dauer der Garantie, Artikel, die von der Garantie mit umfasst sind) entnehmen Sie bitte der jeweiligen eigenen Händlerinternetseite.

Aufbewahrungspflicht

Ab dem 01.08.2004 sind auch Privatpersonen verpflichtet, Rechnungen 2 Jahre lang nach Ausstellung aufzubewahren.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt, für den folgende Bedingungen gelten:

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den jeweiligen Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Waren im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  1. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiter veräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
  1. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einzugsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  1. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
  1. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unsere Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
  1. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Warenrückgaben

Warenrückgaben sind nur mit unserem Einverständnis, unter Angabe der Rechnungsnummer, mit der die Belieferung berechnet wurde, möglich. Rückgabe und Umtausch sind nur innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr bzw. Rückgabekosten bis zu 25 % des Nettowarenwertes erhoben. Entstehen höhere Kosten von seitens des Lieferwerkes, so sind wir berechtigt diese Kosten weiter zu berechnen. Eine sofortige Barauszahlung des Warenwertes ist nicht möglich. Erst nach Prüfung, ob die Ware mangelfrei ist, kann eine Gutschrift, per Überweisung, erfolgen. Sonderbestellungen – insbesondere Dichtleisten von Duschkabinen und Fliesen – sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Bitte überprüfen Sie die Positionen, Maße und Skizzen auf ihre Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Eine Haftung für die Angaben wird von uns ausgeschlossen. Geöffnete oder beschädigte Originalverpackungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

Erfüllungsort und allgemeine Bedingungen

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist der Firmensitz Bamberg.

Gerichtsstand für beide Vertragsteile (welche Kaufleute sind) ist Bamberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Firma Irene Steiger